Reichenspurner

Reichenspurner Recycling GmbH
Industriering 23 - 85238 Petershausen
T +49 (0) 8137 - 50 33 | F +49 (0) 8137 - 50 34
info@reichenspurner.de

Entsorgung von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (gültig seit dem 07.10.1996)

Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Wesentliches Merkmal eines Entosrgungsfachbetriebes (Efb) ist, die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Das Zertifikat des Efb ist gleichzeitig Ihre Garantie bzw. Rückversicherung gegenüber dem Gesetzgeber, dass Ihre Abfälle sach- und fachgerecht entsorgt werden.

Mit Beginn des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/Abf-G) wurde erstmals behördlich die Abfallvermeidung und Schonung der natürlichen Ressourcen als zentrales Ziel einer zukunftsorientierten Umweltpolitik festgeschrieben.

An vielen chemischen Erzeugnissen des täglichen Lebens wie Wasch- und Reinigungsmitteln, Lackfarben, Lösemitteln oder Klebstoffen haben wir uns heute bereits gewöhnt. Eine große Anzahl dieser Produkte lässt sich industriell aufbereiten und in vielfältiger Form einer wirtschaftlichen Wiederverwendung zuführen. Jedes Produkt beinhaltet wertvolle Rohstoffe, die nicht verloren, gehen dürfen. Folglich ist unser Bestreben, einen erschöpften oder gesättigten Einsatzstoff so zu bearbeiten, dass er alle Eigenschaften des Rohproduktes beibehält und so wenig wie möglich nicht aufbereitbare Rückstände hinterlässt.

Dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellte sich die Firma Reichenspurner Recycling GmbH schon vor der Änderung der aktuellen Gesetzgebung. Für die stoffliche Verwertung bei gleichzeitiger Reduzierung Ihrer Abfälle durch Vakuumdestillation.

Die enge Zusammenarbeit und Verbindung zu zahlreichen Verwertern und Entsorgern der „reinen" Abfallwirtschaft, das optimale Dienstleistungsangebot, welches unsere Kunden je in Anspruch nehmen konnten. Selbst komplexe Aufgaben - und Problemstellungen bearbeiten wir in kürzester Zeit.

Bevor Ihnen die gesetzlichen Veränderungen und Durchführungsbestimmungen des KrWAbf-G Kopfzerbrechen bereiten, Ihr Entsorgungsaufwand den Betriebswirtschaftlichen Rahmen sprengen oder die veränderte Gesetzeslage Einschränkungen Ihrer betrieblichen Tätigkeit befürchten lässt, sprechen Sie mit uns.

"Lassen Sie es nicht so weit kommen"

Unsere langjährige Erfahrung im Umgang und Einsatz von regenerativen Betriebs- und Fertigungsstoffen, ist Ihr betrieblicher Vorteil gegenüber anderen Mitbewerbern